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Weitere Angebote auf www.candan.eu

AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CANDAN,
vertreten durch den Inhaber Sascha Candan, Schützenstrasse 2, D-59071 Hamm,
Deutschland, Tel.: 02381/ 97387-0, Fax: 02381/ 97387-79, E-Mail: candan@candan.de,
(im Folgenden "CANDAN" genannt) für Dienstleistungen im Bereich Internet Service Provider.

Gliederung:

Abschnitt I: AGB – Allgemeine Regelungen
Abschnitt II: Ergänzende Bedingungen für Domains, Webhosting, E-Mail und eShops
Abschnitt III: Ergänzende Bedingungen für Server

Abschnitt I: AGB - Allgemeine Regelungen


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Die folgenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen CANDAN und
seinen Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültige Fassung. In Abschnitt I regelt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die
für alle Dienste gelten. In den Abschnitten II und III sind diejenigen
Geschäftsbedingungen geregelt, die jeweils zusätzlich für die jeweiligen
Dienste gelten.

(2) Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die
das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen
getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln.

Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn CANDAN in Kenntnis entgegenstehender
oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden
den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(4) CANDAN ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Änderung als
genehmigt. CANDAN weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die
Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Laufzeit, Kündigung

(1) CANDAN ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von fünf
Werktagen nach der Online Bestellung oder der Absendung durch den Kunden anzunehmen.

(2) Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.

(3) Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Kundenauftrags durch CANDAN zu
Stande, welche mit der Freischaltung der Zugangskennung erfolgt.

(4) Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate, sofern im Tarif keine andere Laufzeit
angegeben wird. Bei einer Laufzeit von 12 Monaten kann das Vertragsverhältnis
ohne Angaben von Gründen von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum
Vertragsende gekündigt werden.

Bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von mehr als
zwölf Monate und bis zu vierundzwanzig Monate haben, kann der Vertrag mit einer
Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne
Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die jeweilige Vertragslaufzeit, wenn
er nicht von dem Kunden innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist
gekündigt wird.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund seitens CANDAN liegt insbesondere dann vor, wenn

(a) der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht innerhalb von vier
Wochen nachkommt bzw. im Wiederholungsfall nicht innerhalb zwei Wochen auf
Mahnungen zahlt;

(b) das Mitglied zahlungsunfähig ist, oder über sein Vermögen ist ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
abgewiesen worden ist;

(c) das Mitglied trotz Rüge fortgesetzt gegen wesentliche vertragliche Pflichten,
insbesondere die unter § 6 festgesetzten Pflichten verstößt; bei Verstoß gegen
strafrechtliche Vorschriften oder einem entsprechenden Tatverdacht ist eine Rüge
entbehrlich.

(6) Die Vertragskündigung ist formlos möglich und kann per Fax, Brief oder mit
Hilfe des von CANDAN im Kundenbereich unter dem Punkt „Tarif und Tarifkündigung“ zur
Verfügung gestellten Formular erklärt werden. Bei einer Kündigung von Domains ist
anzugeben, ob diese endgültig gelöscht (CLOSE) werden oder per Transfer (KK) zu einem
anderen Anbieter übernommen werden sollen.

§ 3 Widerrufsrecht

Verbraucher können ihre Vertragserklärung folgendermaßen widerrufen.

- Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der
ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
§ 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten
gemäß § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Firma Candan Inhaber Sascha Candan Schützenstrasse 2 59071 Hamm
Telefax: +49 2381/ 97387-79 Email: support@candan.eu

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden
werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles
unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro
nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche Teilzahlung erbracht
haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt
werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder
der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die in § 312 d Abs. 4 BGB genannt
werden. Hierzu zählen unter anderem:

- Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
- Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

- Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der im Inland ansässige Kunde ermächtigt CANDAN, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses
anfallende Entgelte per Lastschrift von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, seiner Bank gegenüber die Lastschriftvollmacht mitzuteilen und
für eine ausreichende Deckung zu sorgen. Im Falle der Änderung der Bankverbindung erstreckt
sich diese Berechtigung von CANDAN auch auf die neue Bankverbindung.

(2) Für im Ausland ansässige Kunden gilt die Rechnungszahlung als vereinbart. Dem Kunden stellt
CANDAN monatlich eine Rechnung aus und benachrichtigt den Kunden über die Rechnungslegung
per E-Mail. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Rechnungsbetrag innerhalb
der jeweils genannten Zahlungsfristen unter Angabe der Kundennummer und Rechnungsnummer eingeht.

(3) Die nutzungsunabhängigen Zahlungen sind im Voraus zu zahlen. Nutzungsabhängige Zahlungen
sowie andere Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Der Abrechnungszeitraum bestimmt
sich nach dem jeweils bestellten Tarif, längstens jedoch auf 12 Monate.

(4) CANDAN stellt monatlich bzw. zu jedem Zahlungsvorgang eine Online-Rechnung aus, welche der
Kunde im Kundenportal als herunterladbare und ausdruckbare Datei abrufen kann. Zusätzlich wird
der Kunde über die Rechnungslegung per E-Mail informiert. Im Falle der Online-Rechnung gilt
diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar und damit in seinen
Verfügungsbereich gelangt ist. Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, kann
CANDAN hierfür ein Entgelt in Höhe von 2,50 € in Rechnung stellen. Ist in den jeweiligen
Tarifen ein höherer Betrag genannt, berechnet CANDAN diesen höheren Betrag. CANDAN wird
zudem gesondert darauf hinweisen, dass derartige Kosten anfallen.

(5) Der Kunde kann gegen Forderungen von CANDAN nur mit rechtskräftig festgestellten oder
unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

(6) Die Preise können durch CANDAN zu Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer
angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat geändert werden. Widerspricht
der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt.
Auf diese Rechtsfolge wird CANDAN in der Mitteilung hinweisen.

(7) Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, kann CANDAN den entsprechenden Dienst sperren.
Die Sperrung führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Kunden. CANDAN kann im Fall
eines Zahlungsverzugs des Kunden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend machen.

(8) CANDAN kann im Fall einer berechtigten Sperrung wegen Zahlungsverzugs die Reaktivierung
von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € abhängig machen. Es bleibt dem
Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden ist
oder dieser wesentlich geringer ausfällt.

(9) CANDAN kann für unberechtigte Rücklastschriften Bearbeitungsentgelte in Höhe von
16,- € geltend machen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis dafür zu erbringen,
dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ausfällt.

§ 5 Leistungen

(1) Der Leistungsumfang für den jeweiligen Dienst ergibt sich aus der zugehörigen
Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes. Soweit in der jeweiligen
Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist,
gilt diese für den gesamten, der Leistungsbeschreibung entsprechenden auf dem Webserver
zur Verfügung stehenden Speicherplatz.

(2) CANDAN gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99 % im Jahresmittel und
98 % im Monatsmittel, sofern CANDAN nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Hiervon
ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch CANDAN nicht
beeinflussbarer Geschehnisse nicht erreichbar sind. Hierzu zählen beispielsweise höhere
Gewalt, Handlungen Dritter, die nicht durch CANDAN beauftragt sind oder technische Probleme
außerhalb des Einflussbereichs von CANDAN. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden
genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur negativen Einfluss auf
die Leistungen von CANDAN haben.

CANDAN kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit
des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die
Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter
Daten dies erfordern. CANDAN ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern ein
Kunde über einen Beobachtungszeitraum hinaus die Anlagen negativ so beeinflusst,
dass es zu Systemausfällen kommt.

(3) Die Server von CANDAN sind in den genutzten Rechenzentren über eine entsprechende
Systemarchitektur an das Internet angebunden. Es besteht keine direkte Anbindung eines
einzelnen Servers an das Internet. Aus technischen Gründen sind daher die
Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert, so
dass ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern dazu führen
kann, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server
nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate
zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die
verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen
Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten
auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.

(4) CANDAN führt an seinen Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig
Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann CANDAN seine Leistungen unter Berücksichtigung
der Belange des Kunden vorübergehend teilweise einstellen oder beschränken, soweit
objektive Gründe dies rechtfertigen. CANDAN wird die Wartungsarbeiten, soweit dies
möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende
Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird CANDAN den Kunden
über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den
Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits
eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde. Sofern ein Kunde Störungen erkennt,
bittet CANDAN darum, dies unverzüglich im Rahmen einer Störungsmeldung anzuzeigen.

(5) Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich CANDAN vor, die
dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen
Gründen erforderlich ist. Der Kunde wird von CANDAN über solche Änderungen im
Vorfeld informiert.

(6) Für jede Internetdomain des Kunden kann nur ein Leistungstarif von CANDAN genutzt werden.
Ein Wechsel in einen höheren Leistungstarif ist jederzeit möglich. Die Kombination
verschiedener Aktionsangebote ist nicht möglich.

(7) Die Leistung in den einzelnen Paketen kann durch CANDAN geändert werden, wenn dies unter
Berücksichtigung der Interessen von CANDAN für den Kunden zumutbar ist. Eine Änderung der
Leistung ist jedenfalls dann möglich, wenn CANDAN dies innerhalb einer Frist von
14 Tagen ankündigt und den Kunden in dieser Ankündigung darauf hinweist, dass die
Änderung für ihn wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der Frist widerspricht.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten vollständig und richtig anzugeben. Der Kunde
verpflichtet sich ferner dazu, auftretende Änderungen seiner Daten CANDAN mitzuteilen oder
über sein Kundenmenü zu aktualisieren. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für die
Änderung des Namens, der ladungsfähige Adresse, der Bankverbindung und der Emailadresse.

(2) CANDAN ist berechtigt alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen
und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter geheim zuhalten und die zur Verhinderung eines
Missbrauchs durch unberechtigte Dritte notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde soll
seine Passwörter regelmäßig ändern. Soweit dem Kunden Passwörter von CANDAN zugeteilt werden,
hat er sie unverzüglich zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen zu bezahlen,
die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch
Dritte veranlasst werden, soweit er dies zu vertreten hat.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, Sicherungskopien aller Daten, die er auf Server von
CANDAN überträgt, zu erstellen. Diese Sicherungskopien hat der Kunde auf externen
Datenträgern zu sichern, die physikalisch nicht bei CANDAN liegen; Sicherungskopien
von auf den Servern von CANDAN hinterlegten Daten dürfen nicht auf den Servern von
CANDAN hinterlegt werden. Eine Datensicherung sollte vor jeder Vornahme von
Änderung erfolgen, die der Kunde selber veranlasst, sowie vor Wartungsarbeiten,
soweit CANDAN diese 14 Tage im Voraus angekündigt.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen
so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder Systemintegrität
und/oder Verfügbarkeit der Systeme von CANDAN nicht beeinträchtigt wird.

(6) CANDAN ist berechtigt, Systeme oder Zugänge zu sperren, wenn gegen diese Verpflichtung
durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.

§ 7 Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

(1) Der Kunde erhält von CANDAN für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur
Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von CANDAN für Mehrfachlizenzen des
Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne
dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm, alle Vervielfältigungen
(Kopien) desselben sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen
verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen
Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen
der jeweiligen Programmhersteller.

(2) Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese
Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner
nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher
oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum
Zwecke der Programmverteilung auf einem Netzwerk-Server installiert ist, gilt als nicht genutzt.

(3) Die von CANDAN erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung, wie
etwa der Anzahl der Benutzer, den Ressourcen, wie etwa der Prozessorgröße, oder einer
Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm
gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter
Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen. Die Nutzung darf jedoch die Gesamtzahl
der zulässigen Benutzer oder Ressourcen nicht übersteigen. Einige Programme, die zur Nutzung
zu Hause oder auf Reisen vorgesehen sind, dürfen auf einem primären und einem weiteren
Computer gespeichert sein, jedoch darf das Programm nicht auf beiden Computern
gleichzeitig aktiv benutzt werden.

(4) Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen
Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf einem Datenträger
vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke
von CANDAN nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm
in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen,
in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in
anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche
gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das
Programm zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

(5) Soweit dem Kunden von CANDAN ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme
oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet,
hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, die er von CANDAN erhalten hat, eventuellen
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an CANDAN zurück zu geben.
Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren
Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen
Nebenpflichten des Kunden gegenüber CANDAN bestehen über eine eventuelle Kündigung
oder eine Beendigung des Vertrages fort.

§ 8 Haftung

(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den
nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von CANDAN. CANDAN haftet nicht bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. CANDAN haftet hingegen für die Verletzung
vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen
sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat.
CANDAN haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien
und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei CANDAN zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) CANDAN haftet nur für eigene Inhalte auf seinen Webseiten. Soweit mit Links der
Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist CANDAN für die dort enthaltenen
fremden Inhalte nicht verantwortlich. CANDAN macht sich die fremden Inhalte nicht
zu Eigen. Sofern CANDAN Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten
erhält, wird CANDAN den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit dies CANDAN
technisch möglich und zumutbar ist.

Der Kunde haftet für seine eigenen Inhalte in vollem Umfang selbst. Werden CANDAN
Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen durch Kunden glaubhaft gemacht, so kann CANDAN
die Inhalte des Kunden bis zur Klärung der Rechtsverletzung vorläufig teilweise
oder ganz sperren.

§ 9 Datenschutz

(1) Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
(BDSG) und des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) von CANDAN gespeichert und verarbeitet.
Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei den
der Kunde wünscht zusätzliche Service-Dienstleistungen.

(2) Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszweckes
von CANDAN erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

(3) CANDAN gibt keine personenbezogenen Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon
sind Dienstleistungspartner, die zur Vertragsabwicklung die Übermittlung von Daten erfordern.
In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das
erforderliche Minimum.

(4) Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und
Löschung seiner gespeicherten Daten. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten
erwirken. Er hat ferner das Recht jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten
Daten zu verlangen unter der E-Mail: billing@candan.eu Sofern einer Löschung gesetzliche
oder vertragliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, werden die Daten gesperrt.

(5) Die persönlichen Daten des Kunden werden selbstverständlich vertraulich behandelt,
insbesondere nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung weitergegeben.

(6) CANDAN weist den Kunden darauf hin, dass ein absolut sicherer Datenschutz in einem
offenen Netz wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzinformation [Datenschutz].

§ 10 Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den
Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl
nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des
Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem
Geschäftssitz von CANDAN zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher
Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.

Abschnitt II: Ergänzende Bedingungen für Domains, Webhosting, Email und eShops

§ 1 Domainregistrierung

(1) Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt
direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen
Registrar zustande. CANDAN wird im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen
Domainvergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne jedoch einen eigenen Einfluss
auf die Vergabe der Domain zu haben. CANDAN übernimmt keine Gewähr, dass eine bestellte
Domain frei ist, zugeteilt wird, die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/ oder
die zugeteilte Domain dauerhaft von Bestand sein wird.

(2) Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm beantragte Domain keine
Rechte Dritter verletzt.

(3) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden jeweils von einer eigenständigen Organisation
verwaltet. Jede einzelne dieser Organisationen hat unterschiedliche Bedingungen für die
Registrierung und Verwaltung und der Lösung von Domainstreitigkeiten der ihr zugeordneten
Top-Level-Domains und der entsprechenden Sub-Level Domains. Soweit diese Vertragsgegenstand
sind, gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die entsprechenden Vergabebedingungen
in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Sofern es sich um .de-Domains handelt, gelten zusätzlich die
Denic-Domainbedingungen, die Denic-Domainrichtlinien und die Denicdirect-Preisliste. Sämtliche
vorstehend verlinkten Bedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

(4) Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden
Daten als falsch und kann CANDAN den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann
CANDAN die Domain löschen lassen.

(5) Schließt ein Kunde einen Webhosting Vertrag ab und kann eine Domain dem Kunden nicht zugeteilt
werden oder die Domain per KK-Antrag nicht von CANDAN übernommen werden, so bleibt hiervon die
Wirksamkeit des Vertrages unberührt. Dem Kunden steht es jedoch frei, eine alternative verfügbare
Domain zu registrieren oder registrieren zu lassen oder den Vertrag zum nächstmöglichen
Zeitpunkt zu kündigen.

(6) CANDAN ist berechtigt, unter einer vom Kunden registrierten Domain eine von ihm gestaltete
Werbeseite einzublenden, solange der Kunde noch keine Inhalte hinterlegt.

§ 2 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder
Löschung seiner Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.

(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und von
ihm übertragene Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und/ oder Rechte Dritter
verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere
nationale Rechtsordnungen zu beachten.

(3) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten
Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, keine Domains oder Inhalte anzubieten, die extremistischer
Natur sind oder pornographische Angebote beinhalten. Dies gilt auch für eine Verlinkung auf
Seiten, die solche Inhalte enthalten.

(4) Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt, dies gilt insbesondere für die Versendung
von unverlangter Werbung. Es ist gleichfalls untersagt, bei der Versendung von E-Mails
falsche Absenderdaten anzugeben. Der Nachweis einer Einwilligung des jeweiligen Empfängers
obliegt dem Kunden. Ebenso ist es Kunden untersagt, mittels über dritte Anbieter versandte
Spam-E-Mails, Inhalte zu bewerben, die unter einer über CANDAN registrierten Domain abrufbar
sind oder die bei CANDAN gehostet werden. Dem Kunden ist ebenso untersagt, über den Webserver
mittels Skripten mehr als 500 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“
bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.

(5) CANDAN behält sich vor, die Maximalgröße einer zu versendenden E-Mail jeweils auf einen
angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung
nicht anderes ergibt, beträgt dieser Wert 50 MB.

(6) Es ist untersagt, auf den bei CANDAN gehosteten Domains, Chats zu betreiben, sofern das
Anbieten von Chats nicht gesondert vertraglich vereinbart wurde. Dies gilt gleichermaßen
für Spiele jeder Art, sowie Toplisten oder öffentliche Bannerexchange Programme.

(7) Der Kunde kann gegenüber CANDAN vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm über die
Inklusivleistungen monatlich ein Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Andernfalls
wird CANDAN den Kunden darüber informieren, sobald der Inklusiv-Traffic oder das
Speicherplatzvolumen bei einem Paket um mehr als 10 Prozent überschritten wird.
CANDAN rechnet zusätzlich genutzte Datenmengen gemäß den jeweiligen Tarifen aus der
aktuellen Preisliste ab.

§ 3 Providerwechsel

(1) Bei allen über CANDAN registrierten Domains kann der Kunde diese Domains unter
Einhaltung dieser Geschäftsbedingungen und der jeweiligen Bedingungen der Vergabestelle
kündigen oder zu einem anderen Provider umziehen, sofern dieser die entsprechende
Top-Level-Domain (z.B. „.DE“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen
Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Soweit nicht ausdrücklich
der gesamte Webhosting-Vertrag gekündigt wird, sondern lediglich die Kündigung einer
Domain/mehrerer Domains/sämtlicher Domains erfolgt, besteht der Webhosting-Vertrag
als solcher über die übrigen Domains fort.

(2) Kann CANDAN dem Providerwechsel (KK-Antrag) des neuen Provider des Kunden nicht
rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den
Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen
nicht erfüllt sind, ist CANDAN dazu berechtigt, die Domain nach dem Kündigungstermin
des Webhostingvertrages bei der jeweiligen Vergabestelle löschen zu lassen („CLOSE“).

§ 4 Rechtsverletzungen und Gefährdungen

(1) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an
sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als
wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden,
kann CANDAN die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit
mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert. Der Kunde ist verpflichtet, CANDAN
unverzüglich mitzuteilen, wenn der Kunde auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung
endgültig die Rechte an einer für ihn registrierten Domain verliert.

(2) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann CANDAN auch
Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die
Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher
erscheint, kann CANDAN das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Sofern der Kunde
extremistische oder pornografische Inhalten anbietet, kann CANDAN statt lediglich
eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

(3) CANDAN kann aufgrund objektiver Kriterien an Kunden gerichtete E-Mails ablehnen,
wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren,
Würmer oder Trojaner etc.) enthält.

(4) Erfolgt aus vorgenannten Gründen eine Sperrung des Accounts des Kunden, so hat
dies keinen Einfluss auf den Entgeltanspruch von CANDAN.

§ 4 Vertragsbeendigung

(1) Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/ Admin-C.

(2) Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit,
kann CANDAN die Domain nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist an die
zuständige Vergabestelle zurückgeben. Der Kunde wird hierüber bei der Kündigung
informiert. CANDAN weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht
des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann. Alternativ kann CANDAN
die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.

(3) Beendet CANDAN den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus einem
wichtigen Grund, kann CANDAN nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen
Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.

Abschnitt III: Ergänzende Bedingungen für Reseller und Server

§ 1 Administration und Benutzung

(1) Soweit ein Kunde von CANDAN für einen Dritten, insbesondere einen Kunden
des Kunden („Zweitkunde“) eine Domain registriert, darf der Kunde Änderungen
der Domaindaten - insbesondere auch die Übertragung der Domain - nur vornehmen,
wenn dem Kunden ein schriftlicher Auftrag des jeweiligen Domaininhabers und/oder
des administrativen Ansprechpartners der betreffenden Domain vorliegt. Dies gilt
sowohl für einen Änderungsauftrag des Kunden den dieser im eigenen Namen vornimmt,
als auch für einen Auftrag, den er CANDAN in Vertretung des Zweitkunden erteilt.
Der Kunde hat CANDAN auf Anforderung zum Nachweis der Berechtigung unverzüglich
den schriftlichen Auftrag vorzulegen.

(2) Bei Reseller-Servern hat der Kunde allein Administratorrechte. CANDAN stellt
dem Kunden dabei eine eigene Administrations-Oberfläche zur Verfügung. CANDAN kann
den Server nicht verwalten. Der Kunde ist daher für die Sicherheit seines Servers
allein verantwortlich. Es obliegt ihm, Sicherheitssoftware zu installieren, sich
regelmäßig über bekannt werdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte
Sicherheitslücken zu schließen. Die Installation von Wartungsprogrammen oder
sonstiger Programme, die CANDAN zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet
den Kunden nicht von dieser Pflicht.

(3) Jeder Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten,
dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server,
Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt
weder anzubieten noch zu verbreiten. Das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen,
Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich
geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet.
Darüber hinaus ist es untersagt entsprechende Links, die auf P2P-Tauschbörsen,
Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen, zur Verfügung
zu stellen. Bei Verstößen behält sich CANDAN das Recht vor, den Server ohne
Vorankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 2 Gefährdungen

(1) Gefährdet ein Kunde über seinen Server Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit
von Netzen, Servern, Software oder Daten – insbesondere bei einer Verletzung
von § 1 – oder hat CANDAN aufgrund objektiver Anhaltspunkte einen solchen Verdacht,
kann CANDAN den Server vorübergehend sperren. Es wird klargestellt, dass diese
Regelung auch für so genannte Denial of Service Attacken (nachfolgend als „DoS-Attacken“ bezeichnet)
gilt, die der Kunde über seinen Server ausführt. Bei einer vorsätzlichen Handlung des
Kunden, kann CANDAN das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

(2) CANDAN weist darauf hin, dass es oft auf das Verhalten des Kunden gegenüber
Dritten zurückzuführen ist, wenn er Ziel einer DoS-Attacke wird. Wird ein Server
wiederholt Ziel von DoS-Attacken und ist eine Wiederholung zu erwarten, kann CANDAN
das Vertragsverhältnis nach einer Abmahnung außerordentlich kündigen, wenn es für
CANDAN keine zumutbare Möglichkeit gibt, die zu erwartenden künftigen DoS-Attacken
oder deren Auswirkung auf andere Systeme zu unterbinden.

(3) Die Pflichten des Kunden nach Abschnitt II, § 2 gelten entsprechend. CANDAN kann
in solchen Fällen Server entsprechend Abschnitt II, § 3 vorläufig sperren oder kündigen.

§ 3 Nutzungsüberlassung an Dritte

Der Kunde darf den Server Dritten nicht ganz oder teilweise zur Nutzung überlassen.
CANDAN kann jedoch im Rahmen eines gesonderten Reseller-Vertrages einer Nutzungsüberlassung
zustimmen. Der Reseller kann Resellerpakete individuell variieren, und somit seine
eigene Preisstruktur gestalten.

§ 4 Freistellung

Der Kunde ersetzt CANDAN alle Schäden, die aus einer Verletzung der vorstehenden
Regelungen entstehen, soweit er dies zu vertreten hat. Der Kunde übernimmt
diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung von CANDAN einschließlich
sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren, sofern
es die Rechtsverstöße zu vertreten hat. Hierfür hat der Kunde CANDAN einen
angemessenen Vorschuss zu gewähren. CANDAN informiert den Kunden unverzüglich, wenn
CANDAN selbst oder Dritte entsprechende Ansprüche geltend machen und gibt
dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme.

Stand 01.12.2008 (8:30) CANDAN ®

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